Karl-Weigand-Schule Florstadt
Grund- Haupt- und Realschule
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1. Die Förderstufe
2. Kursunterricht
3. Umstufungen
4. Klassenunterricht
5. Förderkurse
6. Schullaufbahnentscheidung
7. Wahlangebote (Arbeitsgemeinschaften)
1. Die Förderstufe
Die Förderstufe an der Karl-Weigand-Schule ist die richtige Schulform
für die Schülerinnen und Schüler, denen die Grundschule am Ende des vierten Schuljahres einen problemlosen
gymnasialen Bildungsweg nicht voraussagen kann.
Das sind die Kinder, von denen auf Grund ihres bisher gezeigten Arbeitsverhaltens, ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse
angenommen werden kann, dass sie den Realschulabschluss oder den Hauptschulabschluss
erreichen können und anschließend einen Beruf erlernen.
Es sind aber auch Kinder, von denen man erwarten kann, dass sie
bei entsprechender kontinuierlicher Förderung
nach der Klasse 10
in eine gymnasiale Oberstufe oder z.B. eine Fachoberschule übergehen können,
nach der Klasse 9
eine zweijährige Berufsfachschule besuchen können
Die Förderstufe hält für weitere zwei Jahre die Entscheidung über den Bildungsweg eines Kindes offen.
Eine „Querversetzung“ in der Mitte oder am Ende des 5. Schuljahres gibt es in der Förderstufe nicht.
Weiterführende Informationen zur Förderstufe und er Sekundarstufe 1 finden Sie in der folgenden
Broschüre
2. Kursunterricht in der Förderstufe
In der Jahrgangsstufe 5 findet der Unterricht in allen Fächern der Stundentafel im Klassenverband statt.
Zu Beginn des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 6 werden im Fach Mathematik und im Fach Englisch Kurse gebildet.
Es wird auf zwei Anforderungsniveaus unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler können in diesen beiden Fächern entweder den Grundkurs (G-Kurs) oder den Erweiterungskurs (E-Kurs) besuchen.
Die Eltern haben das Entscheidungsrecht darüber, welchen Kurs ihr Kind besuchen soll. Vorher findet eine ausführliche Beratung durch die Lehrkräfte statt.
3. Umstufungen
Umstufungen sind jederzeit möglich.
Gem. § 22 Hess. Schulgesetz werden sie höchstens einmal während eines Schuljahres durchgeführt. Die Erziehungsberechtigten haben hierbei ein Einspruchsrecht. Sie werden vorher schriftlich informiert und beraten.
4. Klassenunterricht in der Förderstufe
In allen Fächern außer Mathematik und Englisch werden die Kinder zwei Jahre lang im Klassenverband unterrichtet. Das Fach Deutsch und mindestens zwei weitere Fächer liegen in der Hand des Klassenlehrers bzw. der Klassenlehrerin ( mindestens 8 Wochenstunden ).
5. Förderkurse
Über den Pflichtunterricht hinaus werden den Kindern in der Regel in den Fächern Englisch und Mathematik einstündige Förderkurse angeboten.
Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechtschreiben erhalten Förderunterricht.
6. Schullaufbahnentscheidung
Am Ende des 6. Schuljahres entscheidet die Klassenkonferenz über den weiteren Bildungsweg der Kinder.
Die Schule bietet den Eltern Beratung an auf der Basis der zweijährigen Beobachtungszeit.
7. Wahlangebote
Nachmittagsprogramm
An der Karl-Weigand-Schule gibt es für die Schülerinnen und Schülern ein vielfältiges Angebot an freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen (AG) am Nachmittag, z.B. Theaterspiel, plastisches Gestalten, verschiedene Sportarten.
